Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

 

I. Allgemeine Vertragsbedingungen Feuerlöschgeräte


1. Übertragung der Prüfung

Der Vertragspartner überträgt der Firma Günter Schäfer die Prüfung der vorhandenen tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräte. (Falls erforderlich, gibt eine „Löscherbestandsliste“ als Anlage des Vertrages über Art der Löscher, Anzahl und Standort Aufschluss.)

2. Leistungen

Die Prüfung erfolgt durch einen fachkundigen Mitarbeiter der Firma Günter Schäfer. Die Prüfung umfasst in der Regel folgende Leistungen: Demontage der Löschgeräte, Durchsicht und Überprüfung von Behältern, Armaturen, Dichtungen, Schläuchen, Steigrohren, Lösch- und Druckmitteln und die Behebung von Mängeln, sowie die notwendige Ergänzung oder Erneuerung von Füllungen und Ersatzteilen. Ein Prüfnachweis wird an jedem gewarteten Löscher angebracht.

3. Legitimation und Prüfnachweis

Der Prüfer weist sich durch einen für das laufende Kalenderjahr gültigen Prüfausweis des Industrieverbandes Feuerlöschgeräte und -anlagen aus. Der Prüfer bescheinigt durch einen Prüfnachweis am Löscher, durch die Rechnung und soweit erforderlich, durch einen Prüfbericht den Zustand und die Einsatzbereitschaft der geprüften Löscher.

4. Kosten

Die Prüfgebühren beziehen sich jeweils auf eine turnusmäßige Prüfung des vorhandenen Löscherbestandes. Notwendige Ersatzteile, Lösch- und Druckmittel werden zu den gültigen Listenpreisen geliefert. Außertourlich notwendige Prüf- und Füllarbeiten (z. B. nach Brandfall) werden entsprechend dem Aufwand berechnet.

Eine evtl. Erhöhung der Prüfgebühr wird dem Vertragspartner spätestens 3 Monate vor der nächstfälligen Prüfung mitgeteilt. Sollte der Vertragspartner mit der Gebührenänderung nicht einverstanden sein, gilt das Vertragsverhältnis als gelöst. Die Ablehnung der Erhöhung muss schriftlich, spätestens 4 Wochen vor der nächstfälligen Prüfung, erfolgen.

5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie bezieht sich auf Mängel, die nachweislich von der Firma Günter Schäfer zu vertreten sind. Für diese Mängel leistet die Firma Günter Schäfer kostenlosen Ersatz durch Nachbesserung oder Austausch schadhafter Teile. Weitere Gewährsansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind außerdem sonstige Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, es sei denn, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung der Firma Günter Schäfer entfällt, wenn das Löschgerät von Personen überprüft, repariert oder behandelt wurde, die nicht der Firma Günter Schäfer angehören, ferner dann, wenn die Mängel des geprüften Gerätes der Firma Günter Schäfer nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich gemeldet werden.

6. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg

 

II. Allgemeine Vertragsbedingungen Rauch- und Wärmeabzüge

 

1. Übertragung der Prüfung

Der Eigentümer der Anlage überträgt der Firma Günter Schäfer die Prüfung der vorhandenen Rauchabzüge. (Falls erforderlich, gibt ein „Geräteverzeichnis" als Anlage des Vertrages über Anzahl, -Type und Standort Aufschluss.)

2. Leistungen

Die Prüfung erfolgt durch einen fachkundigen Mitarbeiter der Firma Günter Schäfer. Die systembedingten Prüfungsarbeiten werden an-hand einer Checkliste durchgeführt. Alle durch natürlichen Verschleiß unbrauchbar gewordenen Teile (z.B. Batterien, Glühlampen u.a.) werden gegen Berechnung des jeweils gültigen Listenpreises ersetzt. Reparaturbedürftige Teile werden, sofern eine Reparatur an Ort und Stelle nicht möglich ist, entweder durch Neuteile ersetzt oder ausgebaut und im Werk repariert. Sofern erforderlich stellt der Auftraggeber Hilfsmittel, wie z.B. Hubsteiger inkl. Bedienpersonal zur Verfügung.

3. Meldung und Beseitigung von Störungen

Jede Störung ist unverzüglich der Firma Günter Schäfer mitzuteilen. Die Beseitigung dieser Störung darf nur durch die Firma Günter Schäfer erfolgen.

4. Kosten

Unmittelbar nach einer durchgeführten Prüfung wird eine Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist sofort netto zahlbar. Die Prüfgebühren beziehen sich jeweils auf eine turnusmäßige Prüfung des vorhandenen Gerätebestandes. Außertourlich notwendige Prüfarbeiten (z.B. nach Brandfall) werden entsprechend dem Aufwand berechnet. Überstunden-, Nacht-, Wochenend- und Feier-tagszuschläge werden gesondert ausgewiesen u.
in Rechnung gestellt.

Eine evtl. Erhöhung der Prüfgebühr wird dem Gerätebesitzer spätestens 3 Monate vor der nächstfälligen Prüfung mitgeteilt. Sollte der Gerätebesitzer mit der Gebühren-änderung nicht einverstanden sein, gilt das Vertragsverhältnis als gelöst. Die Ablehnung der Erhöhung muss schriftlich, spätestens 4 Wochen vor der nächstfälligen Prüfung, erfolgen.

5. Gewährleistungs- u. Schadenersatzansprüche

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie bezieht sich auf Mängel, die nachweislich von der Firma Günter Schäfer zu vertreten sind. Für diese Mängel leistet die Firma Günter Schäfer kostenlosen Ersatz durch Nachbesserung oder Austausch schadhafter Teile. Weitere Gewährsansprüche des Gerätebesitzers sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind außerdem sonstige Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund -, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, es sei denn, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung der Firma Günter Schäfer entfällt, wenn das Gerät von Personen überprüft, repariert oder behandelt wird, die nicht der Firma Günter Schäfer angehören, ferner dann, wenn die Mängel des geprüften Gerätes der Firma Günter Schäfer nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich gemeldet werden.

6. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg

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